Behinderten-Testament in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf

Dr. Markus Wessel

Testament für Erben mit Beeinträchtigung: Sicherung der Zukunft für behinderte Familienmitglieder

In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland etwa 7,6 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen leben, darunter etwa 170.000 Minderjährige (Statistisches Bundesamt, 2019), ist es wichtig, dass Erblasser, wie zum Beispiel Großeltern oder Eltern von Menschen mit Behinderungen, die Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus den zivil- und sozialrechtlichen Erbregelungen ergeben.

Ein Testament zugunsten eines behinderten Erben bietet eine Möglichkeit, das Familienvermögen für alle Erben zu sichern und gleichzeitig sicherzustellen, dass das behinderte Kind angemessen versorgt wird. Dabei sind viele Details zu beachten.

Eltern, deren Kind dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist, stehen vor einer komplexen Aufgabe. Sie haben oft ähnliche, jedoch manchmal widersprüchliche Ziele:

Einerseits möchten sie die finanzielle Sicherheit und Lebensqualität des behinderten Kindes gewährleisten.

Andererseits möchten sie das Familienvermögen schützen, insbesondere zugunsten anderer Kinder, vor einem möglichen Zugriff durch den Sozialhilfeträger.

Was ist zu beachten beim Testament für behinderte Erben?

Die Kosten für Pflege und Unterbringung können den Nachlass erheblich belasten. Dies ist besonders problematisch, da behinderte Menschen oft Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Diese reichen jedoch oft nicht aus, um die Kosten zu decken. Selbst wenn das Kind derzeit nicht in einer sozialen Einrichtung untergebracht ist, besteht die Sorge, dass dies nach dem Tod der Eltern oder bei eigener Gebrechlichkeit erforderlich sein könnte. Es ist daher wichtig, finanzielle Mittel bereitzustellen und zu erhalten.

Da für Sozialleistungen wie Hartz IV und Sozialgeld das Nachrangprinzip gilt, bei dem zunächst das eigene Vermögen eingesetzt werden muss, können Erbschaften und Vermächtnisse dazu führen, dass das Vermögen des behinderten Erben vom Sozialhilfeträger eingezogen wird. Dies kann dazu führen, dass eine bedeutende Erbschaft schnell aufgebraucht wird, ohne dass die Lebensqualität des Behinderten verbessert wird.

Früher haben einige Eltern möglicherweise das behinderte Kind enterbt und stattdessen die gesunden Geschwister oder andere Familienmitglieder als Erben eingesetzt. Dies ist jedoch problematisch, da behinderte Kinder ebenfalls einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch haben, den der Sozialhilfeträger geltend machen kann. Eine Enterbung des behinderten Kindes ist daher nicht der richtige Weg.

Um das Vermögen zu erhalten und die Versorgung des Kindes zu verbessern, haben Juristen das sogenannte Behindertentestament entwickelt. Dabei werden vor allem Instrumente wie Vor- und Nacherbschaft sowie Dauertestamentsvollstreckung genutzt.

Um sicherzustellen, dass das Vermögen des behinderten Kindes nicht für seinen Unterhalt aufgezehrt wird, sollten die Eltern das Kind als nicht befreiten Vorerben einsetzen. Dadurch können nur die Erträge aus dem Vermögen für die Versorgung und Pflege des Kindes verwendet werden. Der behinderte Abkömmling sollte sowohl beim Tod des erstversterbenden als auch des zweitversterbenden Elternteils als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt werden. Als Nacherben werden in der Regel die gesunden Geschwister des behinderten Kindes eingesetzt.

Es ist wichtig, dass die Erbquote des behinderten Kindes höher ist als sein gesetzlicher Pflichtteil. Andernfalls könnte der Sozialhilfeträger einen Zusatzpflichtteil geltend machen.

Es ist ratsam, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der das Kind gut kennt und die Anweisungen im Testament genau befolgt. Dadurch wird vermieden, dass ein Betreuer vom Gericht eingesetzt wird, der möglicherweise nicht mit den individuellen Bedürfnissen des Kindes vertraut ist.

Es sollte auch festgelegt werden, wie die Erträge aus dem Vermögen des behinderten Kindes verwendet werden sollen, um sicherzustellen, dass sie nicht vom Sozialhilfeträger eingezogen werden können. Dies kann beispielsweise die Zahlung von Geburtstagsgeschenken, persönlichen Ausgaben und medizinischen Kosten umfassen.

Die Gestaltung eines Behindertentestaments erfordert individuelle Überlegungen und genaue Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Es ist daher ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des behinderten Kindes angemessen berücksichtigt werden.

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